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   LSG Bayern, 20.03.2012 - L 7 AS 91/12 B ER   

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https://dejure.org/2012,9595
LSG Bayern, 20.03.2012 - L 7 AS 91/12 B ER (https://dejure.org/2012,9595)
LSG Bayern, Entscheidung vom 20.03.2012 - L 7 AS 91/12 B ER (https://dejure.org/2012,9595)
LSG Bayern, Entscheidung vom 20. März 2012 - L 7 AS 91/12 B ER (https://dejure.org/2012,9595)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Ob ein Eigenheim Schonvermögen nach § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB II ist, richtet sich nur nach der "angemessenen Größe", mithin der Wohnfläche.Ob die Verwertung des Eigenheims eine besondere Härte nach § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 SGB II wäre, ist anhand der Umstände des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 06.05.2010 - B 14 AS 2/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Bayern, 20.03.2012 - L 7 AS 91/12
    Eine besondere Härte besteht daher nur, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die dem Betroffenen ein deutlich größeres Opfer abverlangen als eine einfache Härte und erst recht als die mit der Vermögensverwertung stets verbundenen Einschnitte (BSG, Urteil vom 16.05.2007, B 11b AS 37/06 R, Rn. 31 und Urteil vom 06.05.2010, B 14 AS 2/09 R, Rn. 25).
  • BSG, 16.05.2007 - B 11b AS 37/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

    Auszug aus LSG Bayern, 20.03.2012 - L 7 AS 91/12
    Eine besondere Härte besteht daher nur, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die dem Betroffenen ein deutlich größeres Opfer abverlangen als eine einfache Härte und erst recht als die mit der Vermögensverwertung stets verbundenen Einschnitte (BSG, Urteil vom 16.05.2007, B 11b AS 37/06 R, Rn. 31 und Urteil vom 06.05.2010, B 14 AS 2/09 R, Rn. 25).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 2/05 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

    Auszug aus LSG Bayern, 20.03.2012 - L 7 AS 91/12
    Dies ergebe sich aus einer Entscheidung des BSG (Urteil vom 07.11.2006, B 7b AS 2/05 R).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Bayern, 20.03.2012 - L 7 AS 91/12
    19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) stellt besondere Anforderungen an die Ausgestaltung des Eilverfahrens, wenn ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes - also bei Ablehnung des Eilantrags nach dem Maßstab des § 86b SGG - schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Beeinträchtigungen entstehen können, die durch das Hauptsacheverfahren nicht mehr beseitigt werden können (Beschluss des BVerfG vom 12.05.2005, 1 BvR 569/05).
  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 33/08 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung;

    Auszug aus LSG Bayern, 20.03.2012 - L 7 AS 91/12
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. Urteile vom 15.04.2008, B 14 AS 34/06 R und 02.07.2009, B 14 AS 33/08 R) ist für eine oder zwei Personen eine Wohnfläche von 90 qm angemessen.
  • BVerfG, 01.02.2010 - 1 BvR 20/10

    Nichtannahme einer mangels hinreichender Substantiierung unzulässigen

    Auszug aus LSG Bayern, 20.03.2012 - L 7 AS 91/12
    Kriterien der Interessensabwägung sind zum Beispiel die Schwere und die Eintrittswahrscheinlichkeit der drohenden Verletzung von (Grund-) Rechten, ein Mindestmaß an Erfolgsaussichten in der Hauptsache, die Verletzung von Mitwirkungspflichten (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 01.02.2010, 1 BvR 20/10) und die hypothetischen Folgen bei einer Ablehnung bzw. Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz.
  • LSG Bayern, 25.10.2012 - L 7 AS 732/12

    Eine Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutz nach § 86b SGG ist keine

    Der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens L 7 AS 91/12 B ER wird als unzulässig verworfen.

    Nachdem das LSG dem Antragsteller mitteilte, er einen Wiederaufnahmeantrag formwirksam nur schriftlich mit Unterschrift stellen könne, stellte der Antragsteller am 01.10.2012 einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens L 7 AS 91/12 B ER.

    das Verfahren L 7 AS 91/12 B ER wieder aufzunehmen und den Antragsgegner vorläufig zu verpflichten, ihm Arbeitslosengeld II zu gewähren.

    Der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens L 7 AS 91/12 B ER ist gemäß § 179 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) i.V.m. § 589 Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) als unzulässig zu verwerfen.

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